Sozialraumbudget 2027

Mögliche Änderungen zur angedachten Pflegereform 2027. Aus dem Entlastungsbetrag soll das Sozialraumbudget werden sowie weitere grundlegende Änderungen sind zu erwarten.

Sozialraumbudget 2027

Welche Änderungen Pflegebedürftige zum Thema Sozialraumbudget erwarten können, sollten die Gesetze so beschlossen werden, wie sie im Referentenentwurf vom 03.06.2026 angedacht sind.

Beachten Sie bitte, noch ist nichts beschlossen und es gelten derzeit noch die alten Regelung.

Aus dem Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget

Der Name des Entlastungsbetrages wird geändert, aus diesem wird der Name Sozialraumbudget.

Weiterhin können darüber beispielsweise eine Haushaltshilfe und / oder eine Alltagbegleitung unter anderem von nach landesrecht anerkannten Unternehmen organisiert werden und Pflegebedürftige und pflegende Angehörige weiterhin dadurch entlastet werden.

Sozialraumbudget nur noch bei Pflegegrad 2-5

Zur Verfügung stehende Unterstützung die Sie über das Sozialraumbudget, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, in Anspruch nehmen möchten, steht nur noch Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2-5 zur Verfügung.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf das Sozialraumbudget.

Höherer Betrag für das Sozialraumbudget.

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2-5 haben ein monatliches Budget von bis zu 175,-Euro (Entlastungsbetrag vorher 131,-Euro)

Pflegebedürftige unter 25 Jahren haben ein monatliches Budget von bis zu 300,-Euro

Das Sozialraumbudget kann nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Das Sozialraumbudget kann nur noch von landesrechtlichen anerkannten Unternehmen oder anerkannten Nachbarschaftshilfen verwendet werden.

Man kann das Sozialraumbudget nicht mehr für die Tagespflege oder Kurzeitpflege nutzen. Auch Pflegedienste können das Sozialraumbudget nicht mehr verwenden.

Das Sozialraumbudget verfällt jeden Monat. Bessere Planung notwendig.

Das monatlich zur Verfügung stehende Budget des Sozialraumbudgets verfällt jeden Monat. Es kann nichts angespart werden.

Dies wird zukünftige Planungen anspruchsvoller machen um das nicht genutzte Budget optomal jeden Monat zu verbrauchen.

Der Umwandlungsanspruch fällt weg

Der Umwandlungsanspruch von bis zu 40% der Pflegesachleistungen entfällt.

Es ist nicht mehr möglich Pflegesachleistungen umzuwandeln um dadurch das Sozialraumbudget aufzustocken.

Weitere Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

Beachten Sie bitte, noch ist nichts beschlossen und es gelten derzeit noch die alten Regelung. Weitere oder gar andere Neuerungen, bzw. Änderungen im aktuellen Gesetzgebunsgverfahren sind somit nicht ausgeschlossen.

Diese Seite ist ein Informationsservice zu einer eventuell anstehenden Pflegereform der Firma Heideperlen. Ihrer Haushaltshilfe für Pflegebebedürftige in den Landkreisen Heidekreis / Rotenburg / Lüneburg

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Telefon: 051638539027
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